/ Psychosoziale Patientenverfügung webmaster, 2023-12-212023-12-21 Die Patientenverfügung dient der gegenseitigen Vertrauensbildung zwischen dem/der behandelnden Arzt/Ärztin und dem/der Patient/in. Sie basiert auf der aktuellen Rechtslage, insbesondere § 1827 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ist somit rechtlich verbindlich. Sie gilt sowohl im Rahmen des Gesetzes über Hilfen für psychisch Kranke und Schutzmaßnahmen des Landes Sachsen-Anhalt (PsychKG LSA) als auch dem Betreuungsgesetz (BtG).Es gibt Situationen, in denen man selbst nicht mehr in der Lage ist, eine Einwilligungoder auch Ablehnung hinsichtlich einer medizinischen Behandlung zu erteilen. Dazukönnen unter anderem auch psychische Krisensituationen zählen.Um in diesen Situationen adäquat handeln zu können, kann durch eine psychosoziale Patientenverfügung individuelle Hilfe gewährleistet werden. Damit diese zum Tragen kommt, ist die schriftliche Festlegung eines/einer einwilligungsfähigen Volljährigen Voraussetzung. „Psychosoziale Patientenverfügung Halle / Saalekreis“ Allgemein